In den Rechtswissenschaften kommt es mitunter zu den ungewöhnlichsten Fragestellungen, doch die komplexesten Fragen stellen meistens Kinder. So hätte letztens ein Mädchen folgende Sachverhalt zur rechtlichen Beurteilung dargelegt: Wenn man einem Piraten ins Holzbein schießt, ist das dann Körperverletzung oder Sachbeschädigung?

Die Law Busters geben nunmehr die unzweideutige, sicherlich nicht unrichtige und keineswegs atypische Antwort darauf: „Es kommt drauf an“

Und zwar kommt es auf den Vorsatz an. Kam es der anderen Person darauf an den Piraten mit seinem Schuss zu treffen liegt ein – meiner Einschätzung – tauglicher Versuch einer Körperverletzung vor. Hat aber die andere Person Zielübungen gemacht und ein Holzstück getroffen, dass sich völlig unerwartet und nicht vorhersehbar als das Holzbein eines am Boden liegenden rauschausschlafenden Piraten herausgestellt hat, handelt es sich um Sachbeschädigung (eventuell aber auch um fahrlässige Körperverletzung).

Somit ist haben wir nun unmissverständlich nicht verkannt, dass es nicht eine eindeutige Antwort gibt, um die Frage unzweideutig zu beantworten 😊

AU-F