Anlässlich des „Star Wars Days“ wollen sich die Law Busters diesmal mit zwei „Klassikern“ beschäftigen. Konkret geht es um jene Szene aus Star Wars „Eine neue Hoffnung“, in der Luke Skywalker von den Jawas (den Schrotthändlern) die beiden Droiden R2D2 und C3PO erwirbt. Ursprünglich kaufte er allerdings neben C3PO einen anderen Droiden (R5D4), doch bereits kurz nach Übergabe zerfällt dieser in seine Einzelteile und Luke entschließt sich stattdessen R2D2 zu nehmen. Was Im Film einfach erscheint, ist rechtlich – auch auf Tatooine – komplex. Somit sind wir beim zweiten „Klassiker“ angelangt der Gewährleistung.

Bei Gewährleistung geht es um die mangelhafte Erfüllung des Kaufvertrages, diese Ist verschuldensunabhängig. Sprich weder die Jawas noch Luke können etwas dafür, dass der Droide kaputt gegangen ist. Der Mangel an dem Droiden war bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden, schließlich geht dieser sofort nach Übergabe ein. Ein offenkundiger Mangel, also, dass Droide schon erkennbar kaputt war, liegt nicht vor. Konkret explodiert der Motivator, was einem Motorschaden gleichkommt.
Folglich kann Luke auf die dadurch eintretenden gewährleistungsrechtlichen Folgen zurückgreifen.

Das sind primär Verbesserung oder Austausch und erst wenn beides nicht möglich, untunlich bzw. unwirtschaftlich ist kann man auf Preisminderung oder Wandlung zurückgreifen. Da der Droide einen Totalschaden erlitten hat ist Verbesserung jedenfalls für die Jawas wirtschaftlich unzumutbar. Oder höchstgerichtlich ausgedrückt: Behebungskosten sind unverhältnismäßig, wenn der Vorteil, den die Beseitigung des Mangels dem Besteller gewährt, gegenüber den hiezu erforderlichen Kosten so gering ist, dass der Vorteil den Aufwand in einem auffallenden Missverhältnis stehen und sich daher die Beseitigung des Mangels gar nicht lohnt (OGH RIS-Justiz RS0021717). Da es sich bei Droiden im Star Wars Universum trotz aller Individualität um industriell gefertigte Gebrauchsobjekte handelt, ist bei diesem Kauf auch von einer Gattungsschuld (Droide ist Droide) auszugehen. Luke braucht irgendeinen Droiden, Hauptsache er kann die erforderlichen Leistungen erbringen, folglich wählt er die Rechtsfolge des Austausches und kommt somit zu dem berühmten Droiden R2D2.
In diesem Sinne: Möge das Recht mit Euch sein! 😉
AU-F