Für all jene die zu Beginn des neuen Schuljahres auf einen Brief aus Hogwarts gehofft haben und wieder keinen bekommen haben, soll dieser Beitrag ein kleiner Trost sein.


Auch Harry hatte anfangs Probleme zu seinem Brief zu gelangen. Wie den meisten bekannt sein wird bekommt Harry am Beginn des „Stein der Weisen“ einen Brief aus Hogwarts, in welchem er rausfindet, dass er ein Zauberer ist. Allerdings bedarf es unzähliger Zustellversuche ehe es ihm gelingt einen zu lesen, da ihn sein Onkel davon abhält.

Welche rechtlichen Schutzinstrumente hätte Harry nun gegen seine missliche Situation geltend machen können?!


Die Rede ist vom Briefgeheimnis, welches in Österreich ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, also ein Grundrecht ist. Es wird einerseits im Staatsgrundgesetz (Art. 10 StGG) andererseits auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) garantiert.


So schützt das Briefgeheimnis den Briefverkehr zwischen Absender und Adressat vor der Beschlagnahme und Öffnung von staatlicher Seite (sprich den Behörden), bei Onkel Vernon handelt sich keineswegs um eine staatliche Institution weshalb dieser Einwand ins Leere ginge. Vielmehr kann sich Harry allerdings auf § 118 StGB stützen. Der Inhalt ist nämlich vor der Öffnung durch Dritte geschützt. So darf Onkel Vernon – auch wenn er der Vormund von Harry ist – den Brief nicht öffnen. So haben auch Minderjährige ein Recht auf Privatsphäre. Ein Brief der also nicht direkt an den Empfänger ausgehändigt werden kann (z.B. in der Firma), darf von Dritten (Arbeitgeber) nicht geöffnet werden. Eine Aufweichung dieses Rechts – für das Zaubereiministerium – hat eine zuletzt stattgefundene Novellierung des § 135 StPO gebracht. So lautet dieser nun, dass die Beschlagnahme von Briefen zulässig ist, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Vor der Novellierung musste sich der Beschuldigte wegen einer solchen Tat zusätzlich noch in Haft befinden oder seine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet worden sein.


In diesem Sinne schönes Zaubern .

AU-F